Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)
für die mietweise Überlassung von Ferienzimmern & Ferienwohnungen
in der Villa del Lis, Via del Lis 9, 25084 Gargnano (BS), Italien
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Definitionen
§ 2 Buchung & Buchungsbestätigung
§ 3 Zahlungsbedingungen & Zahlungsfristen
§ 4 An- und Abreise
§ 5 Wohneinheiten
§ 6 Aufenthalt
§ 7 Rücktritt durch den Gast
§ 8 Rücktritt durch den Vermieter
§ 9 Haftung des Vermieters
§ 10 Internetzugang
§ 11 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
§ 12 Gerichtsstand
Geltung der AGB
Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienzimmern & Ferienwohnung (einzeln oder gemeinsam „Wohneinheit“) zur Beherbergung in der Villa del Lis, Via del Lis 9, 25084 Gargnano (BS), Italien („Villa del Lis“) durch Oliver und Yvonne Wahl (einzeln oder gemeinsam „Gastgeber“). Die Leistungen der Gastgeber erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Gastgeber diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 1 Definitionen
a) Der Begriff „Mietpreis“ bezieht sich auf den Buchungszeitraum und ist die Summe bestehend aus Miete, gegebenenfalls durch den Gastgeber abzuführende Kurtaxe sowie im Rahmen der Buchungsanfrage gewünschte und durch den Gastgeber bestätigte zusätzliche Leistungen.
b) Der Begriff „Leistungen“ bezieht sich auf alle Leistungen, die durch den Gastgeber oder durch vom Gastgeber beauftragte Personen (sogenannte „Erfüllungsgehilfen“) von Zeit zu Zeit im Rahmen der Vermietung erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Empfang von Buchungsinformationen über das Buchungs- und Zahlungssystem des Gastgebers, die Verwaltung von Reservierungen und Zahlungen, die Beantwortung von Kundenanfragen und die Verwaltung von Daten (einschließlich Kunden- und Gästeinformationen) auf Buchungsportalen.
c) Der Begriff“Kunde“ bezieht sich auf die Person, die in ihrem eigenen Namen eine Buchungsanfrage oder Buchung tätigt.
§ 2 Buchung & Buchungsbestätigung
Sämtliche Buchungsanfragen oder Buchungen müssen über die Webseite des Gastgebers www.villa-del-lis.com oder per E-Mail info@villa-del-lis.com oder über Online-Buchungsportale getätigt werden.
Im Falle, dass die angefragte Wohneinheit in dem vom Kunden gewünschten Zeitraum verfügbar ist, wird dem Kunden eine schriftliche Bestätigung sowie entsprechende Rechnung(en) gemäß §3 per E-Mail zugesandt. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung des Kunden (fortan „Gast“) rechtskräftig.
§ 3 Zahlungsbedingungen & Zahlungsfristen
Die Zahlungsbedingungen & Zahlungsfristen hängen von der gebuchten Rate ab.
Werden die entsprechend der gebuchten Rate angegebenen Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Gastgeber vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung oder nicht fristgerechte Zahlung gilt als Rücktritt durch den Gast und berechtigt den Gastgeber zur Neuvermietung der Wohneinheit.
In jedem Fall muß die gesamte Miete als Zahlungseingang auf dem Konto des Gastgebers vor dem Datum des Mietbeginns eingegangen sein.
§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die gebuchte Wohneinheit ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Informationen zur Schlüsselübergabe (Erhalt und Rückgabe) bekommt der Gast spätestens einen Tag vor dem vereinbarten Anreisetag per E-Mail oder telefonisch per SMS. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die gebuchte Wohneinheit ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 bezogen werden kann.
Sollte der Gast am Anreisetag bis 20:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer weiteren Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung durch den Gast an den Gastgeber als gekündigt. Der Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfe kann nach Ablauf der Frist über die Wohneinheit frei verfügen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises oder – im Falle einer verfrühten Abreise – anteiligen Rückzahlung des Mietpreises, besteht nicht.
Die Wohneinheit ist am Abreisetag bis 11:00 in besenreinem Zustand zu verlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer und der Kühlschrank müssen leer sein.
§ 5 Wohneinheiten
Die Wohneinheit wird vom Gastgeber in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollte dem Gast während seines Aufenthalts ein Mangel auffallen, so ist der Gast dazu verpflichtet den Gastgeber darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden an der Wohneinheit einschließlich der sich darin befindlichen oder zugehörigen Einrichtungsgegenstände sowie für die Kosten für verlorene Schlüssel.
Inventar und Mobiliar sind schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der jeweiligen Wohneinheit vorgesehen. Das Verstellen von Mobiliar, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
§ 6 Aufenthalt
Die Wohneinheit darf nur zu Wohnzwecken von den in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden. Sollte die Wohneinheit von nicht in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden, hat der Gastgeber das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch der Wohneinheit, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., kann der Vertrag durch den Gastgeber fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit unverzüglich die Wohneinheit verlassen.
Der Gast erklärt sich mit diesen AGB sowie der Hausordnung gemäß §11 einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt konkludent durch die Zahlung der Miete.
Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Gastgeber dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises – weder ganz noch anteilig – oder auf eine Entschädigung besteht nicht.
§ 7 Rücktritt durch den Gast
Bei einem Rücktritt ist der Gast eventuell verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Mietpreises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der gebuchten Rate und dem Datum der Stornierung.
Berechnungsgrundlage ist immer die Anzahl der verbleibenden Tage bis zum Datum des Mietbeginns der Wohneinheit basierend auf dem Datum des Eingangs der schriftlichen Stornierung. Hierbei gilt eine Uhrzeit bis 12:00 in der Zeitzone der Villa del Lis als Eingang am entsprechenden Tag.
§ 8 Rücktritt durch den Gastgeber
Im Falle einer Absage durch den Gastgeber vor dem Datum des Mietbeginns der Wohneinheit in Folge höherer Gewalt sowie anderer, nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des bereits erhaltenen Mietpreises.
Ein Rücktritt durch den Gastgeber aus den zuvor genannten Gründen kann auch nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die anteilige Rückerstattung des Mietpreises.
Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz – eine Haftung für Reise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
§ 9 Haftung des Vermieters
Der Gastgeber haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung der Wohneinheit. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung, sowie bei Ereignissen und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
Der Gastgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Villa del Lis um einen ehemaligen Zitrusanbau in Hanglage mit Gebäude und Freiflächen handelt. Daher ist die Villa del Lis weder barrierefrei noch behindertengerecht zugänglich. Insbesondere für Kinder unter 10 Jahren ist die Villa del Lis ohne sorgfältige Beaufsichtigung durch Eltern oder für die Aufsicht zuständige Personen (anstelle der Eltern), nicht geeignet. Die Haftung durch den Gastgeber für in diesem Zusammenhang entstehende mögliche Personenschäden ist ausgeschlossen.
§ 10 Internetzugang
Der Gastgeber unterhält in der Villa del Lis einen Internetzugang über WLAN. Der Gastgeber gestattet dem Gast für die Dauer des Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.
Der Gastgeber gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Eignung oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für einen bestimmten Zweck. Der Gastgeber ist jederzeit berechtigt, weiteren Personen ganz, teilweise oder zeitweise Internetzugang über das WLAN zu gewähren und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Zugang rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, insofern der Gastgener deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und diese nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Gastgeber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).
Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.
Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Gastgeber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLAN hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Gastgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei Nutzung des WLAN auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Gastgeber keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden durch den Gastgeber und/oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 11 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
- Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
- Von 22:00 bis 07:00 gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
- Für die Dauer der Überlassung der Wohneinheit ist der Gast verpflichtet – bei Verlassen der Ferienwohnung – Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie bei angekündigtem oder vorhersehbarem Starkregen/Unwetter auch zusätzlich die Fensterläden auf der Hangseite zu schließen.
- Im gesamten Gebäude gilt ein striktes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann dem Gast eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500,- Euro in Rechnung gestellt werden. Rauchen ist in den Außenbereichen erlaubt.
- Haustiere jedweder Art sind nicht erlaubt.
- Der Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen haben jederzeit ein Zutrittsrecht zum Mietobjekt, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Gastgeber wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts zur Wohneinheit vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
- Die Benutzung des Pools ist von 08:00 bis 20:00 gestattet.
- Die Belegung der Liegen am Pool ist nur während des Pool-Aufenthalts gestattet.
- Die im Pool-Bereich angebrachten Pool-Regeln sind zu beachten.
- Es ist ein gegenseitiger rücksichtsvoller Umgang geboten.
§ 12 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Wolfratshausen, Bahnhofstraße 18, 82515 Wolfratshausen zuständig.